Informationen für Kulturpartner*innen –
einjährige Förderung
Projekte gemeinsam gestalten
Innerhalb der einjährigen Förderung von SCHULE:KULTUR! können Sie gemeinsam Projekte der Kulturellen Bildung an Schule realisieren.
Für die Förderung müssen Sie sich im Team für einen der vier Förderschwerpunkte entscheiden. Zu diesem Schwerpunkt planen Sie Ihr Projekt.
Von vorn herein ist also die Zusammenarbeit mit einer Schule, bzw. einer Lehrkraft an einer Schule notwendig. Das Projekt wird gemeinsam geplant, die Bewerbung gemeinsam ausgefüllt, eine Fortbildung gemeinsam besucht und die Durchführung gemeinsam gestaltet.
Dabei geht es uns als Förderer immer darum, dass die Projekte möglichst nachhaltig konzipiert werden. Das heißt, dass die Kooperation zwischen der Schule und Kultureinrichtung möglichst lang bestehen bleibt. Das Projekt kann dann wiederholt werden, oder es können neue gemeinsame Projekte durchgeführt werden.
Ein Projekt kann dabei ein einmaliges Vorhaben darstellen, oder – für erfahrenere Kooperationen – ein Baustein der gemeinsamen Kultur-Schulentwicklung sein, der langfristig installiert wird.
Den Kulturpartner*innen obliegt die Verwaltung der Fördermittel. Sie sind die Ansprechpartner*innen und Vertragspartner*innen für die LKJ Niedersachsen e.V., die die Mittel weiterleitet. Kulturpartner*innen sind Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung. Für letztere ist ein Honorarvertrag oder eine Festanstellung mit oder bei einer antragstellenden kulturellen Einrichtung Voraussetzung für eine Förderung.
FACTS – EINJÄHRIGE FÖRDERUNG
- Kooperation mit einer Schule, Ansprechpartner*in ist der*die jeweilige Kulturkoordinator*in
- Gemeinsame Planung, Fortbildung und Durchführung
- Langfristige Zusammenarbeit für nachhaltige Projekte
- Möglichkeit zum Einstieg in eine kulturelle Schulentwicklung
- Möglichkeit, auch nach einer dreijährigen Schulentwicklungsförderung weitere Bausteine in der kulturellen Schulentwicklung umzusetzen
ZAHLEN – EINJÄHRIGE FÖRDERUNG
- Förderzeitraum: in der Regel 1 Jahr von Februar bis Februar (Förderzeitraum 2025 abweichend: 01.02.2025 bis 31.12.2025)
- Fördersumme: 2.250,- €
- Fortbildung: Verpflichtende Teilnahme an einem Fortbildungsmodul zum gewählten Förderschwerpunkt
Antworten
auf Ihre Fragen
Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 01.12.2024 zunächst online und schicken danach postalisch bei der LKJ Niedersachsen, Leisewitzstraße 37B, 30175 Hannover, z. H. Christin Schäfer, c.schaefer@lkjnds.de.
Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.
Schrittweise Anleitung der Bewerbung
- Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
- Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.info.
- Laden Sie sich im internen Bereich die Checkliste herunter.
- Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
- Loggen Sie sich ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden. - Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie an die oben stehende Adresse.
Kulturpartner*innen im Programm SCHULE:KULTUR! können Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung werden.
Voraussetzung für die Teilnahme ist:
• Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung / Qualifizierung (pädagogische Ausbildung und/ oder mehrjährige kulturpädagogische Praxis mit Kindern und Jugendlichen)
• Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit einer Schule
• Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen für Kulturpartner*innen (Information für Kulturpartner*innen)
Nach der erfolgreichen Bewerbung von Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*in) und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung sowie eines Zuwendungsvertrages können die Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. Projektmittel beantragen.
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das nach erfolgreicher Bewerbung unter www.schuledurchkultur.info im internen Bereich bereitgestellt wird.
Die Projektmittel sollen vorwiegend für Honorare verwendet werden. Auch für Verbrauchsmaterialien können die Projektmittel bis zu einer Maximalhöhe eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de).
Die im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR! getätigten Ausgaben müssen durch einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und einem Online-Sachbericht nachgewiesen werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner*innen bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de)