Häufig gestellte Fragen

In diesem Bereich finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Programm SCHULE:KULTUR! Falls Sie Ihre Frage nicht finden, gibt es viele Informationen auch im gleichnamigen Menü.

Gerne können Sie sich auch direkt mit Ihren Fragen an den Landes­koordinator Schule, David Borges borges@schuledurchkultur.de oder den Landes­koordinatorin Kultur, Anna Lapenina-Ahrens a.lapenina-ahrens@lkjnds.de wenden.

Antworten
auf Ihre Fragen zur Durchführung

  • Honorare für freie Mitarbeiter*innen oder projektbezogene Mehrstunden für Personal (zusätzlichen Stunden gegen Nachweis) in Höhe von 50 € /Std. inkl. Vor- und Nachbereitung (zur Orientierung: ca. 75% der Gesamtausgaben)
  • Sachkostenpauschale von max. 9 % der Personalmittel
  • Materialkosten für den Zweck der Durchführung  
  • Künstlersozialkasse, Gema
  • Fahrt- und Transportkosten (die jeweilig gültige Höhe des Kilometergeldes bei PKW-Nutzung entnehmen Sie bitte den Angaben unter folgendem Link: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/0b03d06b-1aa8-3aaa-ae01-0cc260e962a8, Ticket ÖPNV  und Fernverkehr 2. Klasse)
  • Extrakosten der Infrastruktur (z.B. Anmietung von Bühnentechnik) 
  • Übernachtung und Verpflegung (z.B. Catering für teilnehmende Schüler*innen, Teilnehmendenliste erforderlich)
  • Werbung, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Material und Honorar) 

Im Programm SCHULE:KULTUR! sind, je nach Fördermodell, unterschiedliche Termine für Fortbildungen und Veranstaltungen verpflichtend. Eine genaue Übersicht über die Fortbildungen mit den Pflichtterminen für die einjährige oder dreijährige Förderung können Sie sich unter Fortbildungen herunterladen.

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ) unterstützt Schulen bei der Suche nach qualifizierten Kulturpartner*innen. Das landesweite Netzwerk der LKJ umfasst alle Kultursparten und legt den Schwerpunkt auf die kulturpädagogische Qualifikation. Im Vorfeld der Bewerbung können Schulen Kontakt mit der LKJ aufnehmen, um sich über mögliche Kulturpartner*innen in ihrer Region zu informieren und potentielle Kooperationspartner kennenzulernen.

Musterverträge werden unter www.schuledurchkultur.info zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreicher Bewerbung werden Zugänge zu dieser Internetseite verschickt.

Die Partner*innen aus der Kulturellen Bildung werden in die Schulgepflogenheiten eingewiesen und können im Projekt mit Zustimmung der Fachlehrkraft und der Schulleitung weitergehende Verantwortung übernehmen. Hierfür wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die Aufgaben und Verantwortungsbereiche definiert. Eine Vorlage für einen solchen Vertrag können teilnehmende Kooperationen nach erfolgreicher Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! erhalten.

Eine Übersicht über die Fortbildungen und Ihre Teilnahmeverpflichtungen können Sie hier herunterladen.

Es entstehen keine Kosten für Teilnahme, Verpflegung und ggf. Übernachtung im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Fahrtkosten werden den zur Teilnahme verpflichteten Kulturpartner*innen im Nachhinein gegen entsprechende Belege erstattet. 

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auf Ihre Fragen zu SCHULE:KULTUR!

Das Programm SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen wurde innerhalb des Rahmenprogramms „Kreativpotentiale“ der Stiftung Mercator in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Kultusministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur von 2014 – 2022 durchgeführt.

Seit 2023 tragen die beiden Ministerien das Programm.

Das Programm richtet sich vorrangig an Schulen ab dem Sekundarbereich I und kulturelle Partner*innen mit pädagogischer Qualifikation als Kooperationspartner*innen. Die Schulen werden durch die Landeskoordinaton Schule des Kultusministeriums, die Kulturpartner*innen durch die Landeskoordination Kultur der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. begleitet (siehe Ansprechpartner*innen).

Landeskoordinatorin Kultur
Anna Lapenina-Ahrens
Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ)
a.lapenina-ahrens@lkjnds.de

Landeskoordinator Schule
David Borges
borges@schuledurchkultur.de

Koordinatorin Fortbildungen
Jacqueline Streit
Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel e. V.
jacqueline.streit@bundesakademie.de

Die Programmschulen der dreijährigen Förderung erarbeiten oder erweitern gemeinsam mit Partner*innen der Kulturellen Bildung ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot. Dabei geht es darum, dass Kultur lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist, also auch in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt. Weder Themen noch Sparten sind vorgeschrieben, Schulen und Kulturpartner*innen sind Gestalter ihres individuellen Entwicklungsprozesses. In hierfür konkret entwickelten Qualifizierungen und auf kulturellen Praxis-Fachtagen werden die Partner*innen im Prozess unterstützt und Räume für Kommunikation und gemeinsame Entwicklung geschaffen.

Innerhalb der einjährigen Förderung bekommen Kooperationen aus Schulen und Kulturpartner*innen die Möglichkeit, Pilot-Vorhaben zu realisieren, um eine langfristige Kooperation zu initiieren, erste Ideen für gemeinsame Schulentwicklung zu erproben oder ein bereits bestehendes Entwicklungskonzept zu erweitern.

Die Dauer beträgt je nach Fördermodell ein oder drei Jahre. Die beiden Fördermodelle haben unterschiedliche Förderkriterien, die Sie hier nachlesen können.

Durch die Verankerung von Kultur im Schulprofil der Schule (dreijährige Förderung) soll nachhaltiges kulturelles Lernen angestrebt werden – auch über die Förderlaufzeit hinaus. Die Kooperationen sollen in der Lage sein, gemeinsam Bestehendes weiterzuentwickeln, neue Projekte durchzuführen und weitere Partner*innen zu finden. Lehrkräfte sollen befähigt werden, ihre Unterrichte kulturell ästhetisch anzureichern. Zur Verstetigung begonnener Entwicklungsvorhaben kann eine weitere dreijährige Förderung und danach die einjährige Förderung genutzt werden.

Nach einer Realisierung eines Pilot-Vorhabens (einjährige Förderung) kann die Idee der kulturellen Schulentwicklung in einer dreijährigen Förderung münden. Das Pilot-Vorhaben kann ebenfalls in weiteren einjährigen Förderungen weiterentwickelt werden. 

Das Programm SCHULE:KULTUR! möchte Schüler*innen für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen begeistern. Kunst und Kultur sollen fest im schulischen Alltag verankert und kulturelle Teilhabe aktiv gefördert werden. Da eine inhaltliche Ausrichtung der kulturellen Projekte nicht festgelegt ist, können sämtliche Kultursparten gefördert werden.

Die Beantragung der Projektmittel erfolgt durch die Bewerbung bei SCHULE:KULTUR! Nach erfolgreicher Bewerbung können die Projektmittel ausschließlich durch die außerschulischen Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen (LKJ) e.V. abgerufen werden. Grundlage ist der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen Schule und außerschulischem*r Kulturpartner*in für das Projekt SCHULE:KULTUR! 

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auf häufige Fragen von Schulen

Vorwiegend können sich Schulen aus dem Sekundarbereich bewerben. Grundsätzlich werden aber alle Bewerbungen entgegengenommen. Für Grundschulen steht zurzeit das Projekt „Musikalische Grundschule“ als kulturelles Förderprogramm zur Verfügung.

Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ um die Teilnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst online und schicken ihre Bewerbung danach an die LKJ Niedersachsen, Leisewitzstraße 37B, 30175 Hannover, z. H. Anna Lapenina-Ahrens, a.lapenina-ahrens@lkjnds.de.

Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

Schrittweise Anleitung der Bewerbung

  1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
  1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.info.
  2. Laden Sie sich im internen Bereich die Checkliste herunter.
  3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
  4. Loggen Sie sich ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
    Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
  5. Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie an die oben stehende Adresse.

Die Umsetzung des Programms gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihren außerschulischen Kulturpartnern individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen über drei Jahre zur Kulturkoordinator*in fortgebildet. ln diesen Grundlagen-Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Weiterhin werden in Wahlmodulen Prinzipien der kulturellen Bildung vertieft. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernachtung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.

Die Inhalte der dreijährigen Bewerbung können mit Hilfe einer Checkliste vorbereitet werden. Inhalte der einjährigen Bewerbung können direkt im Bewerbungsbereich der Förderung eingesehen werden. 

Die Schulleitung plant in Zusammenarbeit mit der Kulturkoordination und der/dem Kulturpartner*in die schuleigene Akzentsetzung im Rahmen des Projekts, setzt sie mit Unterstützung der Kulturkoordination in der Projektlaufzeit um und sorgt für Nachhaltigkeit. Sie nimmt an den begleitenden Fortbildungen teil und stellt eine Entlastungsstunde für eine der Kulturkoordinator*innen bereit. 

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auf Fragen von Kulturpartner*innen

Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ um die Teilnahme zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst online und schicken ihre Bewerbung danach an die LKJ Niedersachsen, Leisewitzstraße 37B, 30175 Hannover, z. H. Anna Lapenina-Ahrens, a.lapenina-ahrens@lkjnds.de.

 

Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

Schrittweise Anleitung der Bewerbung

  1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
  1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.info.
  2. Laden Sie sich im internen Bereich die Checkliste herunter.
  3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
  4. Loggen Sie sich ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
    Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
  5. Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie an die oben stehende Adresse.

Kulturpartner*innen im Programm SCHULE:KULTUR! können Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen werden.

Voraussetzung für die Teilnahme ist:
• pädagogische Erfahrung / Qualifizierung (pädagogische Ausbildung und/ oder mehrjährige kulturpädagogische Praxis mit Kindern und Jugendlichen)
• Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit einer Schule
• Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen für Kulturpartner*innen (Information für Kulturpartner*innen)

Nach der erfolgreichen Bewerbung von Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*in) und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung wird ein privatrechtlicher Fördervertrag zwischen den Kulturpartner*innen und der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e. V. (LKJ) geschlossen.

Sobald der Fördervertrag rechtswirksam geschlossen wurde, können Projektmittel durch die Kulturpartner*innen abgerufen werden. Die Mittel sind auf Haushaltsjahre aufgeteilt.

  • Honorare für freie Mitarbeiter*innen oder projektbezogene Mehrstunden für Personal (zusätzlichen Stunden gegen Nachweis) in Höhe von 50 € /Std. inkl. Vor- und Nachbereitung (zur Orientierung: ca. 75% der Gesamtausgaben)
  • Sachkostenpauschale von max. 9 % der Personalmittel
  • Materialkosten für den Zweck der Durchführung  
  • Künstlersozialkasse, Gema
  • Fahrt- und Transportkosten (die jeweilig gültige Höhe des Kilometergeldes bei PKW-Nutzung entnehmen Sie bitte den Angaben unter folgendem Link: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cite/0b03d06b-1aa8-3aaa-ae01-0cc260e962a8, Ticket ÖPNV  und Fernverkehr 2. Klasse)
  • Extrakosten der Infrastruktur (z.B. Anmietung von Bühnentechnik) 
  • Übernachtung und Verpflegung (z.B. Catering für teilnehmende Schüler*innen, Teilnehmendenliste erforderlich)
  • Werbung, Projektdokumentation und Öffentlichkeitsarbeit (Material und Honorar) 

Nach der Durchführungsphase erstellt die*der Kulturpartner*in – idealerweise gemeinsam mit der Schule – einen Verwendungsnachweis als Teil des Projektabschlusses. Ein Verwendungsnachweis belegt, dass das Projekt so durchgeführt wurde, wie es beantragt und bewilligt worden war.
Genau wie der Förderantrag besteht der Verwendungsnachweis daher aus einer Projektbeschreibung (= Sachbericht) sowie einer Auflistung der Einnahmen und Ausgaben nach Sachgruppen (= rechnerischer Verwendungsnachweis).

Bei der dreijährigen Förderung sind jährliche Zwischensachberichte vorgesehen. Die LKJ bietet dafür einfache Vorlagen an. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner*innen bei der Landeskoordinatorin Anna Lapenina-Ahrens (a.lapenina-ahrens@lkjnds.de)