Förderkriterien im Rahmen von SCHULE:KULTUR!
Aus den Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des Programms SCHULE:KULTUR! ergeben sich folgende Kriterien zur Förderung innerhalb des Programmes:
Förderkriterien für die dreijährige Förderung »kulturelle Schulentwicklung«
Die geförderten Vorhaben:
- ermöglichen kulturelle Teilhabe unabhängig von sozialer Herkunft.
- stärken die lokale / regionale Zusammenarbeit von Schulen und Kulturtätigen und sichern diese nachhaltig.
- unterstützen den Prozess der kulturellen Schulentwicklung.
- begeistern Schüler*innen durch kulturelle Aktivitäten für kreatives Schaffen und schulen sie in ihrer ästhetischen Wahrnehmung.
- integrieren Kulturelle Bildung nachhaltig in den Schulalltag (bspw. im Fachunterricht, in der Pause, im Ganztag, in wiederkehrenden Projektwochen, o.ä.).
- präsentieren die Aktivitäten der Kulturellen Bildung einer Öffentlichkeit (intern und/oder extern).
- werden von Schulen partnerschaftlich mit Kulturtätigen durchgeführt.
- unterstützen die Entwicklung von Schulen als Kulturort und Kultureinrichtungen als außerschulischen Lernort (sog. „Dritte Orte“)
Förderkriterien der vier einjährigen Fördersäulen
Kulturelle Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Die geförderten Vorhaben:
- schaffen ein Bewusstsein für gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen (z.B. gesellschaftliche, soziale, politische, ökologische, kulturelle, wirtschaftliche).
- setzen sich über künstlerische Praxis mit den Sustainable Development Goals (SDGs) auseinander.
- sensibilisieren die Schulgemeinschaft dafür, eigene für eine nachhaltig agierende Gesellschaft zu er-kennen Handlungsspielräume verantwortungsvoll zu nutzen.
- regen einen Perspektivwechsel an und stellen sich Nachhaltigkeits- und Zukunftsfragen.
Kulturelle Bildung und Demokratiebildung
Die geförderten Vorhaben….
- schaffen ein Bewusstsein für Gelingensbedingungen einer demokratischen Gesellschaft.
- regen die Schüler*innen mit Hilfe künstlerischer Methoden zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Macht- und Herrschaftsverhältnissen an.
- bestärken die Schüler*innen darin, eine eigene politische Haltung zu entwickeln und diese mit anderen zu verhandeln.
- aktivieren die Schüler*innen zum gemeinsamen, kreativen und demokratischen Handeln.
- lassen die Schüler*innen (politische) Selbstwirksamkeit erfahren.
Kulturelle Bildung und Künstliche Intelligenz
Die geförderten Vorhaben:
- vermitteln Schüler*innen Wissen über die Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz (KI).
- regen Schüler*innen zu einem kreativen und kritischen Umgang mit KI an.
- schaffen ein Bewusstsein für die Chancen und Herausforderungen in der künstlerischen Arbeit mit KI.
- regen die Schüler*innen mit Hilfe künstlerischer Methoden zur Auseinandersetzung mit KI an.
Kulturelle Bildung und Diversität
Die geförderten Vorhaben:
- legen mit Hilfe von Methoden Kultureller Bildung einen Fokus auf die Anerkennung von gesellschaftlicher Vielfalt (z.B. Alter, Gender, sexueller Orientierung, Bildungsgrad, Behinderung, Religion oder Sozialisierung).
- fördern die Toleranz gegenüber verschiedenen sozialen und kulturellen Lebens- und Bildungsrealitäten.
- setzen sich mit Formen von Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung auseinander.
Beispiele für Projektvorhaben in den Themenschwerpunkten
- Projekttage für eine Klasse oder die gesamte Schulgemeinschaft,
- Erstellung von Kunstwerken zu den Themenschwerpunkten (z.B. Skulpturen, Filme, Bilder, Rauminstallation),
- Re- und Upcycling von Kleidung/Material, künstlerische Schulraum-,
- Schulhof- oder Stadtteilaufwertung,
- Workshops innerhalb von Projektwochen,
- Entwicklung von Formaten zur Einbindung kultureller Perspektiven in Fachunterrichten,
- Erstellung von Kunstwerken mit Hilfe von audio-, bild- oder textbasierter KI,
- (digitale) Planspiele oder kreative Softwareentwicklung,
- Gestaltung von Selbstorganisierungsprozessen, künstlerischen Interventionen und Performances
- …
Selbstverständlich ist diese Liste nicht vollständig und vor allem durch eigene Ideen erweiterbar!