Informationen für Schulen –
einjährige Förderung
Projekte gemeinsam gestalten
Innerhalb der einjährigen Förderung von SCHULE:KULTUR! können Sie gemeinsam Projekte der Kulturellen Bildung an Schule realisieren.
Für die Förderung müssen Sie sich im Team für einen der vier Förderschwerpunkte entscheiden. Zu diesem Schwerpunkt planen Sie Ihr Projekt.
Von vorn herein ist also die Zusammenarbeit mit einem*r Kulturpartner*in notwendig. Das Projekt wird gemeinsam geplant, die Bewerbung gemeinsam ausgefüllt, eine Fortbildung gemeinsam besucht und die Durchführung gemeinsam gestaltet.
Dabei geht es uns als Förderer immer darum, dass die Projekte möglichst nachhaltig konzipiert werden. Das heißt, dass die Kooperation zwischen der Schule und Kultureinrichtung möglichst lang bestehen bleibt. Das Projekt kann dann wiederholt werden, oder es können neue gemeinsame Projekte durchgeführt werden.
Ein Projekt kann dabei ein einmaliges Vorhaben darstellen oder – für erfahrenere Kooperationen – ein Baustein der gemeinsamen Kultur-Schulentwicklung sein, der langfristig installiert wird.
Facts – Einjährige Förderung
- Kooperation mit einem*r Kulturpartner*in
- Gemeinsame Planung, Fortbildung und Durchführung
- Langfristige Zusammenarbeit für nachhaltige Projekte
- Möglichkeit zum Einstieg in eine kulturelle Schulentwicklung
- Möglichkeit, auch nach einer dreijährigen Schulentwicklungsförderung weitere Bausteine in der kulturellen Schulentwicklung umzusetzen
Zahlen – einjährige förderung
- Förderzeitraum: in der Regel 1 Jahr von Februar bis Februar (Förderzeitraum 2025 abweichend: 01.02.2025 bis 31.12.2025)
- Fördersumme: 2.250,- €
- Fortbildung: Verpflichtende Teilnahme an einem Fortbildungsmodul zum gewählten Förderschwerpunkt
Antworten
auf Ihre Fragen
Vorwiegend können sich Schulen aus dem Sekundarbereich bewerben. Grundsätzlich werden aber alle Bewerbungen entgegengenommen. Für Grundschulen steht zurzeit das Projekt „Musikalische Grundschule“ als kulturelles Förderprogramm zur Verfügung.
Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 01.12.2024 zunächst online und schicken danach postalisch bei der LKJ Niedersachsen, Leisewitzstraße 37B, 30175 Hannover, z. H. Christin Schäfer, c.schaefer@lkjnds.de.
Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.
Schrittweise Anleitung der Bewerbung
- Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
- Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.info.
- Laden Sie sich im internen Bereich die Checkliste herunter.
- Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
- Loggen Sie sich ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden. - Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie an die oben stehende Adresse.
Die Umsetzung des Programms gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihren außerschulischen Kulturpartnern individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen über drei Jahre zur Kulturkoordinator*in fortgebildet. ln diesen Grundlagen-Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Weiterhin werden in Wahlmodulen Prinzipien der kulturellen Bildung vertieft. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernachtung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.
Die Inhalte der Bewerbung können mit Hilfe der unterschiedlichen Checklisten vorbereitet werden.
Informationen zur Erklärung der Schulleitung finden Sie hier.