Informationen für Schulen –
dreijährige Förderung
SCHULE:KULTUR-Schule werden
Die Kulturkoordination besteht aus zwei Lehrkräften, die innerhalb der dreijährigen Förderung zu Multiplikator*innen im Programm SCHULE:KULTUR! weitergebildet werden. Sie gestalten und begleiten den kulturellen Schulentwicklungsprozess an ihrer Schule in direkter Zusammenarbeit mit Partner*innen aus der Kulturellen Bildung. Sie lernen unterschiedliche Wege einer solchen Entwicklung in den Grundlagenmodulen kennen, um so gemeinsam mit der Schulleitung und dem*der Kulturpartner*in eigene Vorhaben entwickeln zu können.
Für die Tätigkeit und die damit schulintern verbundenen Aufgaben erhält eine Kulturkoordinator*in vom Niedersächsischen Kultusministerium für die dreijährige Projektlaufzeit eine Anrechnungsstunde. Zudem wird erwartet, dass die beteiligten Schulen der zweiten Kulturkoordinator*in eine zeitliche Entlastung im Umfang einer weiteren Lehrerwochenstunde über den genannten Zeitraum gewähren.
Die Kulturkoordination:
- zeigt Bereitschaft, den Schulentwicklungsprozess der Schule zu begleiten
- ist offen für die Zusammenarbeit mit externen Partner*innen der Kulturellen Bildung
- engagiert sich in der Öffentlichkeitsarbeit und der damit verbundenen Dokumentation der Projekterfahrungen und Ergebnisse
- koordiniert die Zusammenarbeit mit dem*der Kulturpartner*in und arbeitet partnerschaftlich mit ihm*ihr zusammen
- dokumentiert die Erfahrungen und Ergebnisse innerhalb der Förderlaufzeit
SCHULE:KULTUR! bietet der Kulturkoordination:
- Austausch mit Lehrkräften und Kulturpartner*innen aus dem Netzwerk der Programmschulen.
- Grundlagen der (kulturellen) Schulentwicklung und Arbeit mit dem Schulprogramm, um Visionen gemeinsam mit der Schulleitung zu entwickeln und langfristig zu verankern, die Schule mit dem*der Kulturpartner*in und der Schulleitung in unterschiedlichen Bereichen qualitativ weiterzuentwickeln.
- Einblicke in die Systeme und die Arbeitsweise der Kulturpartner*inne.
- Einblicke in die Methodik und Didaktik von projektorientiertem Arbeiten.
- Erfahrung in der Arbeit mit Prinzipien Kultureller Bildung und Entwicklung gemeinsamer Umsetzungsideen.
- Zeit für die gemeinsame Planung mit dem*der Kulturpartner*in zur
- Entwicklung einer Arbeits- und Kommunikationsstruktur und
- Entwicklung von Projekten, Lehrerfortbildungen o.ä.
- Entwicklung einer nachhaltigen Struktur zur Verankerung Kultureller Bildung in der Schule
- Grundlagen des Fundraisings.
- Einführung in das Selbstevaluationstool.
- Begleitung durch die Regional- und Landeskoordination
- Ermöglichung individueller Fortbildungen
Kulturschulleitung werden
Die Schule verpflichtet sich durch einen Beschluss des Schulvorstandes zur Teilnahme am Programm SCHULE:KULTUR!.
Sie plant die schuleigene Akzentsetzung im Rahmen des Projekts, setzt sie mit Unterstützung der Kulturkoordination in der Projektlaufzeit um und sorgt für Nachhaltigkeit.
Die Schulleitung:
- unterstützt aktiv (z. B. durch günstige Rahmenbedingungen, Freistellung von Lehrkräften o.ä.) die Arbeit der Kulturkoordination sowie des gesamten Kollegiums bei der Planung und Umsetzung von SCHULE:KULTUR!,
- fördert die Zusammenarbeit mit dem Kulturpartner (z. B. indem der Kulturpartner in den kulturellen Schulentwicklungsprozess eingebunden wird).
- nimmt verbindlich an den entsprechenden prozessbegleitenden Schulleitungsveranstaltungen sowie am Fachforum teil (Anzahl und Art der Veranstaltungen sind abhängig von der Art der Förderung und einer ggf. wiederholten Teilnahme),
- sorgt während der Projektlaufzeit und in den Folgejahren für die Nachhaltigkeit des kulturellen Schulentwicklungsprozesses und den Kontakt zu den anderen Projektschulen.
SCHULE:KULTUR! bietet der Schulleitung:
- Austausch mit Schulleitungen und Kulturpartner*innen aus dem Netzwerk der Programmschulen.
- Grundlagen und Wissen über Chancen der kulturellen Schulentwicklung.
- Kenntnisse über entscheidende Faktoren für erfolgreiche Veränderungsprozesse im System Schule
- Wege und Möglichkeiten der Initiierung von Entwicklung
- Zeit zur gemeinsamen Arbeit an Visionen, Zielen und Maßnahmen
- Unterstützung durch Regional- und Landeskoordination
- Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung interner Evaluation
- erfolgreiche Beispiele aus Programmschulen
Antworten
auf Ihre Fragen
Vorwiegend können sich Schulen aus dem Sekundarbereich bewerben. Grundsätzlich werden aber alle Bewerbungen entgegengenommen. Für Grundschulen steht zurzeit das Projekt „Musikalische Grundschule“ als kulturelles Förderprogramm zur Verfügung.
Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 15.01.2024 beim Niedersächsischen Kultusministerium,
Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.
Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.
Schrittweise Anleitung der Bewerbung
- Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
- Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.net.
- Laden Sie sich im Bereich “Bewerbung“ die Checkliste herunter.
- Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
- Loggen Sie sich unter „Bewerbung“ ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden. - Mit dem Speichern wird die Bewerbung bereits digital eingereicht. Um den Bewerbungsprozess abzuschließen erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie mit den entsprechenden Unterschriften bis zum 15.01.2024 ans Niedersächsische Kultusministerium, Herrn Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover,
E-Mail: sven.stagge@mk.niedersachsen.de.
Die Umsetzung des Programms gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihren außerschulischen Kulturpartnern individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen über drei Jahre zur Kulturkoordinator*in fortgebildet. ln diesen Grundlagen-Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Weiterhin werden in Wahlmodulen Prinzipien der kulturellen Bildung vertieft. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Übernachtung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.
Die Inhalte der Bewerbung können mit Hilfe der unterschiedlichen Checklisten vorbereitet werden.
Informationen zur Erklärung der Schulleitung finden Sie hier.