Informationen für Kulturpartner*innen

Schüler*innen aller Jahrgänge für kulturelle Aktivitäten und kreatives Schaffen zu begeistern, sind Ziele von SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen. Kunst und Kultur wird fest im schulischen Alltag von Kindern und Jugendlichen verankert und kulturelle Teilhabe aktiv gefördert. Das Konzept SCHULE:KULTUR! in Niedersachsen nutzt Kultur als Medium und „Motor” für einen ganzheitlichen Schul­entwicklungs­prozess. Dabei geht es darum, dass Kultur in den Unterricht aller Fächer hineinwirkt und zudem lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag ist. Für dieses Vorhaben brauchen Schulen aus unserer Perspektive eine Anregung von Außen: Kulturelle Expertise aus Ihren außerschulischen Institutionen. Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theater­pädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung in Festanstellung oder mit Honorarvertrag bei einer kulturellen Einrichtung.

Es kann sich ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungs­angebot entfalten, das langfristig zur Verbesserung der Schulqualität beiträgt. Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn es von der gesamten Schulgemeinschaft und außer­schulischen Kultur­partner*innen mitgetragen wird. Es müssen verlässliche Strukturen und Gelingensbedingungen geschaffen werden, um so die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung aller Schüler*innen zu begleiten und optimal zu fördern.

Die Herausforderung besteht darin, verlässliche Strukturen und förderliche Bedingungen zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu schaffen, damit sich ein fächerübergreifendes kulturelles Bildungsangebot entfalten kann, das langfristig zur Verbesserung der Schulqualität beiträgt und genauso die Kultureinrichtung bereichert. Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn es von der gesamten Schulgemeinschaft und den außerschulischen kulturellen Partner*innen mitgetragen wird.

Die Entwicklung lokaler Kooperationen zwischen Schule und Kulturtätigen soll gezielt gestärkt werden. Die Umsetzung des Entwicklungsvorhabens gestalten Sie als Kulturpartner*innen in Zusammenarbeit mit der Kooperationsschule individuell.

Während der dreijährigen Förderung konzentrieren Sie sich als Kooperationspartner*innen auf die individuelle Gestaltung des kulturellen Schulentwicklungsprozesses. Kulturpartner*innen können sich beliebig häufig bewerben. Schulen können an zwei dreijährigen Laufzeiten teilnehmen.

In der einjährigen Förderung können sich Kooperationen unabhängig von einer vorherigen Teilnahme an SCHULE:KULTUR! jedes Jahr neu bewerben. Dadurch haben Sie die Gelegenheit, individuelle Schulentwicklungskonzepte und Projektideen auf den Weg zu bringen oder weiter zu gestalten. Als Schwerpunkt wählen Sie für 2025 eine der angebotenen Fördersäulen: »Bildung für  nachhaltige Entwicklung«, »Demokratiebildung«, »Diversität« oder »Künstliche Intelligenz«. Pro einjähriger Laufzeit werden bis zu 20 Kooperationen gefördert. 

In beiden Förderungen…

  • bauen Sie als Partner*innen einer Schule Ihr lokales Netzwerk weiter aus,
  • verstetigen Sie bereits bestehende Partnerschaften oder knüpfen langfristige, verlässliche Kontakte,
  • erhalten Sie anregende Einblicke in die schulische Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und
  • erweitern Sie Ihre Vorhaben zur kulturellen Schulentwicklung innerhalb der Qualifizierungen. (Auf Basis Ihrer Rückmeldungen in der Evaluation sind die Fortbildungen überwiegend zweitägig angelegt, um Ihnen mehr Zeit für die Zusammenarbeit und zum Netzwerken zu geben.)

Weitere Informationen für Kulturpartner*innen

Dreijährige Förderung

Einjährige Förderung

Antworten
auf Ihre Fragen

Interessierte Kooperationen bewerben sich auf dieser Seite im Bereich “Bewerbung“ und auf dem Dienstweg bis zum 01.12.2024 zunächst online und schicken danach postalisch bei der LKJ Niedersachsen, Leisewitzstraße 37B, 30175 Hannover, z. H. Christin Schäfer, c.schaefer@lkjnds.de.

Bei Rückfragen können Sie sich auch an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden, E-Mail: borges@schuledurchkultur.de.

Schrittweise Anleitung der Bewerbung

  1. Finden Sie sich als Kooperationsteam aus Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung zusammen. Hierbei kann Sie die Landeskoordination unterstützen.
  1. Registrieren Sie sich auf der Seite www.schuledurchkultur.info.
  2. Laden Sie sich im internen Bereich die Checkliste herunter.
  3. Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen und Texte mit Hilfe der Checkliste vor.
  4. Loggen Sie sich ein und füllen Sie das Onlineformular aus.
    Zwischenergebnisse können gespeichert und beim nächsten Login wieder aufgerufen werden.
  5. Am Ende des Onlinebewerbungsprozesses erhalten Sie Ihre Eingaben als Mail. Drucken Sie alle Unterlagen und senden Sie sie an die oben stehende Adresse.

Kulturpartner*innen im Programm SCHULE:KULTUR! können Kulturinstitutionen und kulturpädagogische Einrichtungen wie Theater, Theaterpädagogische Zentren, Museen, Kunstvereine, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen sowie Künstler*innen mit pädagogischer Erfahrung werden.
 
Voraussetzung für die Teilnahme ist:
• Der Nachweis der pädagogischen Erfahrung / Qualifizierung (pädagogische Ausbildung und/ oder mehrjährige kulturpädagogische Praxis mit Kindern und Jugendlichen)
• Das Interesse an der Gestaltung und Umsetzung eines kulturellen Schulentwicklungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit einer Schule
• Die Anerkennung der Teilnahmebedingungen für Kulturpartner*innen (Information für Kulturpartner*innen)

Nach der erfolgreichen Bewerbung von Schule und Partner*in der Kulturellen Bildung (Kulturpartner*in) und dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung sowie eines Zuwendungsvertrages können die Kulturpartner*innen bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. Projektmittel beantragen.

Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular, das nach erfolgreicher Bewerbung unter www.schuledurchkultur.info im internen Bereich bereitgestellt wird. 

Die Projektmittel sollen vorwiegend für Honorare verwendet werden. Auch für Verbrauchsmaterialien können die Projektmittel bis zu einer Maximalhöhe eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de).

Die im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR! getätigten Ausgaben müssen durch einen zahlenmäßigen Verwendungsnachweis und einem Online-Sachbericht nachgewiesen werden. Nähere Informationen erhalten Kulturpartner*innen bei der Landeskoordinatorin Kultur Christin Schäfer (c.schaefer@lkjnds.de) oder bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (www.lkjnds.de)