Förderung
Wir bieten Ihnen zur gemeinsamen Weiterentwicklung von Schule ein umfassendes Fortbildungsprogramm an. Dieses gliedert sich in fünf thematische Fördersäulen und ermöglicht entweder eine ein- oder eine dreijährige Laufzeit der Kooperation.
Das Konzept des Programms wird dabei kontinuierlich weiterentwickelt und koordiniert. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Fördergebenden, dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur und dem Niedersächsischen Kultusministerium. Weitere Partner bei der Koordination sind die Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel (ba), das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) sowie die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Niedersachsen e.V. (LKJ).
In der Zusammenarbeit von Kulturpartner*innen und Schulen sollen qualitätsvolle Angebote der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche geschaffen werden, die unabhängig von ihrer sozialen Herkunft allen zugänglich sind. Es entstehen gemeinsame Bildungskonzepte mit dem Ziel, Schüler*innen zu stärken, ihre Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und ihnen den Kompetenzerwerb durch kreative und künstlerische Methoden nachhaltig zu ermöglichen. Dies trägt dazu bei, dass Kulturelle Bildung lebendiges Lernprinzip und Gestaltungselement im gesamten Schulalltag wird.
Um die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Kulturpartner*innen gezielt zu stärken, nehmen Sie im Programm an einer zweitägigen Fortbildung teil. Diese gemeinsame Qualifizierung, die von einer Lehrkraft und einem*einer Kulturpartner*in besucht wird, ermöglicht es Ihnen als Team, Ihre Ideen präzise auszuarbeiten und diese nachhaltig zu entwickeln.
Innerhalb des Förderzeitraums unterstützen wir Sie dabei, ein Pilotprojekt zu realisieren, das darauf abzielt, Kulturelle Bildung fest im Schulalltag zu verankern. Für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit stellen wir Ihnen finanzielle Ressourcen bereit.
Die betreuende Lehrkraft erhält für die Planung und Realisierung des gemeinsamen Vorhabens und die damit schulintern verbundenen Aufgaben eine Anrechnungsstunde vom Niedersächsischen Kultusministerium.
Zudem können Lehrkräfte und Kulturpartner*innen während des Förderzeitraums an den „Fachtagen kulturelle Praxis“ teilnehmen.
Einjährige Förderung von kooperativen Projekten der Kulturellen Bildung
Basierend auf aktuellen gesellschaftlichen sowie bildungs- und kulturpolitischen Themen werden im Programm SCHULE:KULTUR! gezielte Fördersäulen angeboten.
Aktuelle Fördersäulen
- »Kulturelle Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung«
- »Kulturelle Bildung und Demokratiebildung«
- »Kulturelle Bildung und Künstliche Intelligenz«
- »Kulturelle Bildung und Diversität«
Wir begleiten Sie durch umfangreiche Fortbildungen und die Regionalkoordination SCHULE:KULTUR!. Innerhalb unseres Netzwerkes erhalten Sie zudem durch die unterschiedlichen Zielsetzungen der Kooperationen wertvolle Anregungen zur eigenen Entwicklungsarbeit.
Die inhaltliche Umsetzung des Programms gestaltet jede Kooperation – jede Schule in Zusammenarbeit mit dem*der außerschulischen Kulturpartner*in – individuell. Wir begleiten Sie dabei in der Findung erreichbarer Ziele und der Planung eines langfristigen Entwicklungsprozesses.
Dieser Prozess wird durch zwei Lehrkräfte (Kulturkoordination) an der Schule und einem*r außerschulischen Kulturpartner*in initiiert, gesteuert und unterstützt. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen des Programms gemeinsam fortgebildet. In diesen Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung.
Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf „Fachtagen kultureller Praxis“ bedarfsorientiert geschult, um Anregungen zur kulturellen Anreicherung des eigenen Fachunterrichts für möglichst viele Fachbereiche zu geben.
Sämtliche Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen, inklusive Übernachtung und Verpflegung, werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst. Weiterhin werden innerhalb der Förderlaufzeit für die gemeinsamen Planungsprozesse und die Erprobung der Zusammenarbeit jährlich finanzielle Ressourcen bereitgestellt.
Dreijährige Förderung zur kulturellen Schulentwicklung in Kooperation mit außerschulischen Partner*innen der Kulturellen Bildung
Innerhalb der dreijährigen Förderung ist es uns wichtig, Ihre individuellen Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.
Schulen, die bereits eine dreijährige Förderung erhalten haben, können sich noch ein weiteres Mal bewerben. Kulturpartner*innen können sich beliebig häufig bewerben und erhalten dadurch die Chance, ein Netzwerk der Kooperation mit unterschiedlichen Schulen aufzubauen oder zu verstetigen.